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Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen. Deine Frage ist nicht dabei? Melde dich gerne bei mir.

Nahaufnahme von zwei Hunden

Alles Wichtige zur Hundeversicherung

Gruppe von drei Personen mit Hund am Tisch

Fragen & Antworten

Ja, im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen kann dein Hund bei der Barmenia ein Leben lang versichert bleiben. Wichtig ist, dass dein Hund bei Vertragsabschluss mindestens 8 Wochen alt ist, aber nicht älter als 9 Jahre.

Ja, die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage. Bei einem Unfall gibt es keine Wartezeit. Für bestimmte Operationen gibt es besondere Wartezeiten, die zwischen 6 und 18 Monaten liegen.

Am einfachsten ist es, Rechnungen über die Barmenia App einzureichen. Einfach einloggen, Foto oder Datei hochladen und abschicken.

Besonders praktisch: Du kannst auch die direkte Abrechnung mit dem Tierarzt wählen. Dann erfolgt die Erstattung durch die Barmenia direkt an den Tierarzt.

Ja, du genießt auch dann Versicherungsschutz, wenn du für deinen Hund einen Tierarzt im Ausland aufsuchen müsstest. Die von der Hundekrankenversicherung übernommenen Behandlungskosten sind auf den Erstattungsbetrag begrenzt, den ein in Deutschland niedergelassener Tierarzt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erhält.

Ja, die Wahl des Tierarztes bzw. der Tierklinik steht dem Versicherten frei.

Ja, alle Hunderassen sind bei uns willkommen.

Ja, bei bestimmten Diagnosen nach einer speziellen Wartezeit. Ansonsten im Rahmen der Vorsorgepauschale. Im Tarif Premium Plus gibt es zusätzlich einen Zuschuss von 150 Euro.

Dein Hund ist nicht versichert für Behandlungen aufgrund von Krankheiten, Unfällen, angeborenen, genetisch bedingten oder erworbenen Leiden, die bei Versicherungsbeginn bekannt sind.

Nicht übernommen werden Kosten für verschiedene Operationen inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung und sonstige veterinärärztliche Leistungen. Zum Beispiel Behandlungen und Leistungen,

  • die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen.
  • die aufgrund des Brachycephalen Syndroms (zuchtbedingte Verkürzung des Gesichtsschädels) notwendig sind.
  • aufgrund von Schäden, die selbst bzw. durch Dritte oder Familienangehörige vorsätzlich herbeigeführt wurden.
  • von Krankheiten oder Unfällen, die durch Naturgewalten oder infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen.
  • von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit des versicherten Tieres stehen.


Dies gilt für alle versicherten Tarife. Besondere Ausschlüsse kannst du den allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

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