Hundeversicherung vs. Hundekrankenversicherung: Unterschiede und Vorteile

Es gibt drei mögliche Hundeversicherungen: die gesetzlich geregelte Hundehaftpflichtversicherung, die Hundekrankenversicherung sowie die Hunde-OP-Versicherung. Die „Barmenia Versicherung“ in Wuppertal Nordrhein-Westfalen beleuchtet in diesem Blog die Unterschiede zwischen der Hundekrankenversicherung und der Hunde-OP-Versicherung. Falls Ihr Hund verunfallt oder erkrankt, können Behandlungskosten schnell sehr teuer werden. Behandlungen von langwierigen oder chronischen Erkrankungen können manche Hundebesitzer in ernsthafte finanzielle Probleme bringen. Erfahren Sie, welche Versicherung wofür notwendig und sinnvoll ist.
Altdeutscher Schäferhund wird untersucht

Hundekrankenversicherung vs. Hunde-OP-Versicherung


Eine Hundekrankenversicherung erstattet grundsätzlich die Kosten für den Tierarzt, inklusive Medikamente. Meist sind Aufenthalte in der Tierklinik sowie Operationen von der Krankenversicherung nicht gedeckt, außer Sie schließen explizit einen OP-Schutz in Ihre Police mit ein.

Um vor teuren Operationskosten geschützt zu sein, kann es sinnvoll sein, eine Hunde-OP-Versicherung abzuschließen. Damit sind Behandlungen in der Tierklinik mit Operationen gedeckt. Tierarztkosten sind bei dieser Versicherung nicht gedeckt.

Viele Hundeversicherer nehmen nur junge und gesunde Hunde an. Bereits erkrankte oder ältere Hunde über sieben Jahre können Sie oft nicht mehr versichern.

 

Versicherungsbeiträge und Versicherungsleistungen


Die günstigsten Policen erhalten Sie für gesunde Welpen und Junghunde zwischen dem sechsten und zwölftem Lebensmonat. Die hohen Preisunterschiede zwischen den Hundekrankenversicherern schwanken je nach Versicherungsanbieter und eingeschlossener Leistungen zwischen 120 € und 1.300 € pro Jahr. Je älter Ihr Hund ist, desto teurer ist der Versicherungsbeitrag.

Viele Hundeversicherer richten ihre Preise nach einer sogenannten Rassetabelle. So bezahlen Sie für Hunderassen wie z. B. den Deutschen Schäferhund oder Mops, die als besonders krankheitsanfällig eingestuft werden, höhere Versicherungsbeiträge. Auch für Mischlingshunde, bei denen die Abstammung ungewiss ist, werden höhere Beiträge verlangt.

Manche Tierarztleistungen, z. B. Impfungen, können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Solche Ausschlüsse finden Sie in Ihrer Police.


Mindestdeckungssumme bei Behandlungskosten


In der Regel werden nur die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen übernommen. Im Normalfall übernimmt die Hundekrankenversicherung 80 % der Behandlungskosten, Ihre Selbstbeteiligung liegt bei 20 %. Achten Sie auf die Mindestdeckungssumme in Ihrer Police. Diese sollte nicht unter 3.000 € liegen.

Impfungen, die Kennzeichnung mit einem Chip, eine Kastration oder eine Sterilisation bedingen keine medizinische Notwendigkeit. Diese Kosten werden in der Police meist ausgeschlossen und somit nicht übernommen.

*** Möchten Sie eine Hundekrankenversicherung bei „Barmenia Versicherung“ in Wuppertal Nordrhein-Westfalen abschließen? Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebot.

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